Keller Lufttechnik
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Neue Pflichten für Betreiber von Nassabscheidern

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Schon bald soll die 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz für Verdunstungskühlanlagen in Kraft treten, die sich auch auf Kühltürme und Nassabscheider bezieht. Ziel ist es, eine gefährliche Vermehrung von sogenannten Legionellen (stäbchenförmigen Bakterien) im Wasser der Anlagen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten. LUFTREIN sprach mit Jens Kuhn, Qualitätsleiter bei Keller Lufttechnik, über die geplante Verordnung und ihre Auswirkungen.

LUFTREIN: Warum ist eine Verdunstungskühlanlagenverordnung in dieser Form nötig?

Jens Kuhn: Nach Angaben des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit infizieren sich jährlich mindestens 110 Personen mit Legionellen, die aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern stammen. Die Keime gelangen zusammen mit feinen Wassertröpfchen in die Luft. Menschen, die sie einatmen, können eine Lungenentzündung bekommen. In fünf Prozent der Fälle führt die Infektion zum Tode. Die neue Verordnung soll verhindern, dass sich Legionellen in diesen Anlagen unkontrolliert ausbreiten und die Gesundheit von Menschen gefährden, die im Umfeld arbeiten und leben.

LUFTREIN: Was heißt das für Unternehmen, die Nassabscheider betreiben?

Jens Kuhn: Auf Betreiber von Nassabscheidern kommen eine Reihe von neuen Pflichten zu: Zunächst müssen sie den Betrieb von Nassabscheidern beim Gesundheits- oder Gewerbeaufsichtsamt anzeigen und eine Erstuntersuchung der Legionellenkonzentration veranlassen. Eine „hygienisch fachkundige Person“ muss außerdem eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Vor Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme einer Anlage ist es verpflichtend, eine Checkliste abzuarbeiten. Dafür ist ebenfalls eine „hygienisch fachkundige Person“ nötig. Der Betreiber ist anschließend 14-tägig verpflichtet, die Beschaffenheit des Wassers zu überprüfen. Dafür kann er im Handel erhältliche Teststreifen (sogenannte Dip-Slides) einsetzen. Alle drei Monate ist ein akkreditiertes Prüflabor mit Probenahme und Prüfung zu beauftragen. Das Resultat der Gefährdungsbeurteilung, ggf. die ausgefüllte Checkliste sowie die fortlaufend erhobenen Messwerte und Prüfergebnisse hält der Anlagenbetreiber in einem Betriebstagebuch fest. Alle fünf Jahre muss eine akkreditierte Inspektionsstelle die Einhaltung der Anforderungen überprüfen.

LUFTREIN: Wie stellt der Betreiber bzw. das Labor fest, ob eine kritische Gesamtkeimzahl erreicht ist?

Jens Kuhn: Zunächst wird aus sechs aufeinanderfolgenden Laboruntersuchungen ein Referenzwert für die jeweilige Anlage ermittelt. Dieser wird in KBE pro Milliliter angegeben. KBE steht für koloniebildende Einheit. Das sind Bakterienansammlungen, deren Zahl im Labor ausgewertet wird. Steigt die Konzentration um den Faktor 100 oder mehr gegenüber dem Referenzwert an, ist Gefahr im Verzug und der Betreiber muss handeln.

LUFTREIN: Was macht der Betreiber, wenn die Gesamtkeimzahl „explodiert“?

Jens Kuhn: Der Betreiber muss umgehend nach den Ursachen für den drastischen Anstieg forschen und Gegenmaßnahmen einleiten. Das kann zum Beispiel die Zugabe eines Biozids sein.

LUFTREIN: Wie unterstützt Keller Lufttechnik seine Kunden bei der Umsetzung dieser umfangreichen Auflagen?

Jens Kuhn: Wir kooperieren mit dem Unternehmen Synlab, einem akkreditierten Labordienstleister mit Sitz in Augsburg. Synlab ist deutschlandweit tätig und kann daher alle unsere Kunden hierzulande gut bedienen. Synlab kümmert sich um die Erst- sowie die weiteren Laboruntersuchungen des Wassers, übernimmt die Gefährdungsbeurteilung sowie die Bearbeitung der Checkliste vor (Wieder)-Inbetriebnahme und führt auch die Überprüfungen durch, die im 5-Jahres-Rhythmus vorgeschrieben sind. Unser Servicevertrieb (Kontaktdaten siehe unten) oder einer unserer Servicetechniker vor Ort informieren gerne über die Synlab-Dienstleistungen und stellen bei Interesse den Kontakt her.

Im Moment arbeiten wir zusammen mit dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) an einer Schulung zur „hygienisch fachkundigen Person“. Dann hätten Betreiber künftig eigenes Personal, um Gefährdungsbeurteilung und Inbetriebnahme-Checkliste zu bearbeiten.

LUFTREIN: Wissen Sie, wann die Verdunstungskühlanlagenverordnung genau in Kraft treten wird?

Jens Kuhn: Angekündigt ist Frühjahr 2017. Sicher ist dieser Termin jedoch nicht. Trotzdem sollten sich Betreiber von Nassabscheidern rechtzeitig mit den künftigen Anforderungen vertraut machen, damit sie sie bei Inkrafttreten der Verordnung zügig umsetzen können.

LUFTREIN: Herzlichen Dank für diese wichtigen Informationen, Herr Kuhn.

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